Fast alle Objekte des Hoch- und Tiefbaus sowie des Verkehrs- und Anlagenbaus erfordern den Einsatz von Geodäten. Unser vermessungstechnisches Fachwissen ist in allen Phasen von der Planung über die Bauausführung bis hin zur Überwachung gefragt. Da jede Ingenieurvermessung ihre eigene komplexe Aufgabenstellung hat, bedarf es für jede dieser Anforderungen auch einer individuellen Lösung. Wir nehmen solche Herausforderungen mit Begeisterung an und sehen uns erst dann am Ziel, wenn Sie zufrieden sind.
Als Lösungsansätze kommen unsere folgenden Leistungen in Frage. Die Reihenfolge der Auflistung lehnt sich dabei an eine chronologisch sinnvolle Reihenfolge an, ist aber grundsätzlich flexibel handhabbar:
Schaffung geodätischer Grundlagennetze
Ein präzises Netz von Festpunkten ist die Basis für die erfolgreiche Umsetzung eines größeren Projektes. Es bildet mit seinen Anschlusspunkten die Grundlage für alle weiteren Vermessungen in einem einheitlichen Referenzsystem.
Hierzu erkunden und vermarken wir zunächst die neuen Lage- und Höhenfestpunkte. Anschließend wird die Netzmessung mit hoher Genauigkeit ausgeführt und nach deren Auswertung übergeben wir die Koordinaten des Grundlagennetzes, so dass alle weiteren Vermessungen an diese Referenzpunkte angeschlossen werden können.
Topographische Geländeaufnahme
Die topographische Geländeaufnahme umfasst die vermessungstechnische Aufnahme eines Baugrundstücks und seiner angrenzenden Bereiche. Das Ergebnis wird in Plänen und/oder digitalen Geländemodellen abgebildet. Auf der Grundlage dieser Bestandsvermessung erfolgt die weitere Überplanung des Geländes. Deshalb ist es wichtig, dass bei den örtlichen Vermessungsarbeiten der Blick zum einen auf das „große Ganze“, aber auch auf kleine Details gelegt wird, wenn diese für die weitere Planungen von Relevanz sind.
Digitale Bestandspläne
Die Ergebnisse einer topographischen Geländeaufnahme werden in digitalen Bestandsplänen dokumentiert. Sie dienen damit einerseits zur Darstellung der aktuellen örtlichen Situation, andererseits aber auch als Grundlage zur Planung von Neu- oder Umbauten.
Neben den Ergebnissen aus dem örtlichen Aufmaß werden im Bestandsplan zusätzlich auch die Informationen aus anderen Grundlagenermittlungen dargestellt. Dies sind beispielsweise Festsetzungen aus einem Bebauungsplan, Baulasten, eingetragene Rechte im Grundbuch, Kanalpläne, Leitungsdokumentationen und vieles mehr. Häufig liegen die Pläne hierzu nur in analoger Form vor. In diesem Fall werden sie von uns zunächst digitalisiert und anschließend georeferenziert, dass alle Daten in einem einheitlichen Bezugssystem vorhanden sind.
Digitale Geländemodelle
Digitale Geländemodelle werden aus einer topographischen Aufnahme gebildet. Sie dienen zur dreidimensionalen Darstellung des Geländes. Aus ihnen können Geländeschnitte oder auch Pläne zur Darstellung mit Höhenlinien generiert werden. Weiters bilden Geländemodelle die Grundlage für Erdmassenberechnungen.
Massenermittlungen
Ob beim Bau eines kleinen Einfamilienhauses oder einer großen Infrastrukturmaßnahme – für die exakte Kalkulation, Überprüfung und Abrechnung muss das Volumen des Erdaushubs bzw. der Erdaufschüttung berechnet werden. Dazu dienen vermessungstechnisch exakte Erdmassenermittlungen. Die Erstellung digitaler Geländemodelle des Ursprungsgeländes und einem zweiten Aufmaß oder einer berechneten Planung bilden dafür die Grundlage. Aus diesen beiden Modellen werden die Erdmassen durch gegenseitige Verschneidung ermittelt.
Lageplan zum Bauantrag bzw. zum Kenntnisgabeverfahren
Auf Grundlage der Bauzeichnungen Ihres Planers erstellen wir gemäß den gesetzlichen Vorgaben den Lageplan zum Bauantrag. Dieser ist Teil der Bauantragsunterlagen, welche bei der Baurechtsbehörde zur Genehmigung eines Bauvorhabens eingereicht werden müssen. Bei der Erstellung des Lageplans prüfen wir, ob die baurechtlichen Vorgaben des Bebauungsplans und der Landesbauordnung Baden-Württemberg bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung und der Abstandsflächen eingehalten sind.
Der Lageplan besteht aus einem zeichnerischen und einem schriftlichen Teil. Der zeichnerische Teil beinhaltet diverse Festsetzungen des Bebauungsplans wie z.B. Baugrenzen oder Baulinien, öffentliche Verkehrsflächen sowie die geplanten Gebäude mit Maßangaben zu den Grenzen des Baugrundstücks. Zudem ermitteln wir die aus den gesetzlichen Vorgaben resultierenden Abstandsflächen und stellen sie in einem separaten Abstandsflächenplan dar. Im schriftlichen Teil werden die Eigentümer des Baugrundstücks, die Nachbargrundstücke sowie weitere Festsetzungen aus dem Bebauungsplan und die Berechnungen der Grund- und Geschossflächen aufgeführt.
Sachverständigen-Lageplan zur Eintragung von Baulasten
Durch die Übernahme einer Baulast verpflichtet sich der jeweilige Grundstückseigentümer zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf seinem Grundstück, um die Bebaubarkeit bzw. Erweiterung der Nutzbarkeit eines anderen Grundstücks zu ermöglichen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn bei einem Bauvorhaben die vorgeschriebenen Grenzabstände nicht eingehalten werden können oder wenn Grundstücke nicht durch eine öffentliche Straße erschlossen sind. In diesen Fällen muß zur Eintragung der erforderlich werdenden Baulast ein Lageplan durch einen Vermessungs-Sachverständigen erstellt werden. Mit diesem wird die Eintragung der Baulast in das örtliche Baulastenverzeichnis dann vorgenommen und der Weg zur Baugenehmigung ist dadurch geebnet.
Bauabsteckungen
Vor Beginn der Bauarbeiten erfolgt die Absteckung Ihres genehmigten Bauvorhabens in der Örtlichkeit durch Auspflocken der geplanten Gebäudeecken für den Erdaushub bzw. die Erdplanie. Zusätzlich markieren wir einen Höhenbezugspunkt, mit dessen Hilfe das Tiefbauunternehmen die exakte Baugrubentiefe ausheben kann. Die Erstellung eines Absteckungsprotokolls für Ihren Bauleiter, in der genau dokumentiert ist, was wir vor Ort abgesteckt haben, rundet die Leistung unserer Grobabsteckung ab.
Schnurgerüsteinmessung / Feinabsteckung
Aufgrund der Ausführungsplanung erfolgt nach dem Erdaushub die Übertragung der Gebäudefluchten und Bauwerksachsen in die Örtlichkeit. Die gewünschten Achsen werden hierbei häufig auf dem bauseits gestellten Schnurgerüst markiert. Diese Achsen dienen dem Bauunternehmen als Grundlage für seine Bauausführungen.
Im Anschluss daran werden die durchgeführten Vermessungsarbeiten von uns gegenüber der Baurechtsbehörde durch die Ausstellung einer Einmessbescheinigung bestätigt. Häufig ist diese Bescheinigung Auflage der Baurechtsbehörde, damit die endgültige Baufreigabe erfolgen kann.
Baubegleitende Vermessungen
Bei baubegleitenden Vermessungen werden entsprechend der diversen Ausführungspläne der verschiedenen Gewerke wichtige Einzelpunkte, Achsen und Referenzhöhen auf der Baustelle angebracht. Beispiele hierfür sind Absteckungen für Schächte, Bohrpfähle oder Verbau-Achsen, Übertragung von vertikalen Achsen für das Anbringen von Fassadenverkleidungen oder das Markieren von Meterrissen.
Bei einem Meterriss wird üblicherweise die Referenzhöhe „OK FFB = +1,000 m“ dauerhaft am Rohbau gekennzeichnet. Sie gibt als einheitliche Bezugshöhe an, welche Höhe exakt 1 Meter über der Oberkante des späteren Fertigfußbodens sein wird. Diese Referenzhöhe ist für alle bauausführenden Gewerke die verbindliche Ausgangshöhe für ihre weiteren Arbeiten.
Bauwerksüberwachung
Baugeometrische Kontrollen sind auf manchen Baustellen unerlässlich, da vorgefertigte Bauelemente innerhalb von engen Toleranzen vor Ort montiert werden müssen. Das heißt, dass die Bauausführung sehr exakt erfolgen muß, damit die gelieferten Fertigteile passgenau eingesetzt werden können. Weiters werden bei Bauwerksüberwachungsmessungen die Bauobjekte fortlaufend auf Verformungen und Setzungen vermessungstechnisch untersucht. Eine Setzung beschreibt die langsame Senkung eines Bauwerks durch allmähliche Verdichtung des Untergrunds, wofür in den meisten Fällen das hohe Eigengewicht des Gebäudes verantwortlich ist.
Setzungsmessungen sind reine Höhenmessungen, die wir mit unserem Präzisionsnivellier durchführen und bereits Höhendifferenzen im Submillimeter-Bereich feststellen können.
Leitungsaufmaß
Während und nach größeren Baumaßnahmen von Infrastrukturprojekten werden Vermessungen zu Dokumentationszwecken erforderlich. Dabei geht es vor allem um den Nachweis von Leitungen (Gas, Wasser, Strom, etc.). Diese werden in der Regel je nach Baufortschritt zu den passenden Zeitpunkten nach Lage und Höhe erfasst.