Ingenieurbuero Schlachter – Grundstück, Immobilieneigentümer

Grundstücks
eigentümer
& Immobilien
wirtschaft

Als ÖbVI-Büro garantieren wir gemeinsam mit Notaren einen reibungslosen Ablauf bei Grundstücksübertragungen. Dabei kann es aus vielerlei Gründen sinnvoll und/oder zweckmäßig sein, nur Grundstücksteile zu überschreiben. Als Beispiele seien hier eine Abtrennung eines selbständigen Bauplatzes, eine teilweise Schenkung, vorweggenommene Erbschaft, Entnahmen aus dem Betriebsvermögen, Schaffung von Liquidität oder auch der Erwerb für betriebliche Erweiterungsmöglichkeiten genannt.

Daneben ist es für Sie als Grundstückseigentümer sehr wichtig zu wissen, wo genau Ihr Grundstück endet und wo sich bereits das Grundstück Ihres Nachbarn befindet. Insbesondere wenn Sie planen einen Zaun, eine Gartenmauer oder ähnliches zu bauen, sollten Sie vorweg eine Grenzfeststellung durchführen lassen, um Rechtssicherheit zu haben und spätere Streitigkeiten mit Ihrem Nachbarn zu vermeiden.

Exemplarisch stellen wir Ihnen daher diese beiden Leistungen aus unserem Portfolio vor, die für Sie als Grundstückseigentümer von besonderem Interesse sind:

Flurstückszerlegung

  • Beratung bei der Festlegung neuer Grundstücksgrenzen
  • Grenztermin mit Eigentümern, Nachbarn und Erwerbern
  • Durchführung der örtlichen Vermessung
  • Anzeige der geplanten Teilung bzw. Einholung der erforderlichen Genehmigungen für die Teilung beim Baurechtsamt, Landwirtschaftsamt und/oder Forstamt
  • Fertigung von Lageplänen für eine eventuell erforderliche Eintragung von Baulasten
  • Einreichung sämtlicher Unterlagen beim zuständigen Vermessungsamt zur Erstellung des amtlichen Fortführungsnachweises

Grenzfeststellung

  • Im Liegenschaftskataster ist für jeden Grenzpunkt in Baden-Württemberg seine Festlegung in cm-Genauigkeit dokumentiert! Das heißt, dass mit den amtlichen Maßen und Angaben aus dem Liegenschaftskataster jederzeit jeder Grenzpunkt in die Örtlichkeit übertragen werden kann bzw. die vorgefundenen Grenzzeichen auf Lagerichtigkeit hin überprüft werden können.
  • Als ÖbVI-Büro sind wir hoheitlich befugt und können auf Wunsch die Grenzpunkte mit amtlichen Grenzzeichen rechtsverbindlich abmarken und somit für Rechtssicherheit bezüglich der Grundstücksgrenzen und Eigentumsverhältnisse sorgen.
  • Für eine Grenzfeststellung kommen beispielsweise folgende Anlässe in Frage:
»Sie haben Ihr Grundstück gekauft / geerbt und die „alten“ Grenzsteine sind nicht auffindbar
»Ihr Grundstück liegt in einem Neubaugebiet und die Grenzpunkte wurden bisher noch nicht abgemarkt
»Die Grenzzeichen sind vor Ort zwar ersichtlich, Sie zweifeln jedoch an der Richtigkeit deren Lage (z.B. nach Bautätigkeiten)
»Ihr Nachbar und Sie sind unterschiedlicher Meinung über den rechtmäßigen Grenzverlauf